Der Franchisevertrag einfach erklärt – worauf Sie achten müssen 

Der Franchisevertrag bildet die verbindliche Basis der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Er definiert Rechte, Pflichten, Systemvorgaben und die Rahmenbedingungen der Partnerschaft. Da der Vertrag langfristige wirtschaftliche und organisatorische Auswirkungen hat, ist eine systematische Durchsicht entscheidend, um Klarheit über Erwartungen und Verantwortlichkeiten zu erlangen. 

Inhaltliche Grundlagen des Franchisevertrags 

Ein Franchisevertrag regelt die Zusammenarbeit umfassend. Dazu gehören systemrelevante Vorgaben, betriebliche Standards, Supportleistungen, operative Abläufe sowie die Verpflichtung beider Parteien, das System einheitlich umzusetzen. Mit Unterzeichnung verpflichten sich beide Seiten zur Einhaltung der definierten Strukturen, Regelwerke und Prozesse, die als Grundlage des Geschäftsmodells dienen.

Rechte und Pflichten von Franchisegeber und Franchisenehmer 

Der Vertrag regelt klar, welche Verantwortlichkeiten jede Partei trägt. Während der Franchisegeber Prozesse, Know-how und Systemunterlagen bereitstellt, verpflichtet sich der Franchisenehmer zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorgaben und zur wirtschaftlich verantwortlichen Führung des Betriebes. In vielen Systemen ist vorgesehen, dass der Franchisenehmer entweder selbst aktiv im Unternehmen mitwirkt oder zumindest die operative Leitung und Steuerung persönlich verantwortet. Art und Umfang der persönlichen Einbindung unterscheiden sich dabei je nach System und Geschäftsmodell.

Der Vorvertrag: Vorbereitung auf die Zusammenarbeit 

Vor der Unterzeichnung des eigentlichen Franchisevertrags kann ein Vorvertrag geschlossen werden. Dieser legt grundlegende Bedingungen, Verpflichtungen und Meilensteine fest, etwa Standortbeschaffung, Finanzierung oder die geplante Vertragsunterzeichnung. Er dient als Absichtserklärung und ermöglicht beiden Seiten Planungssicherheit – ohne jedoch die rechtliche Bindung eines Franchisevertrags zu entfalten. 

Vertragsdauer: Sicherheit und Planbarkeit 

Franchiseverträge werden häufig für mehrere Jahre abgeschlossen, da der Aufbau eines Standortes Investitionen und Engagement erfordert. Eine feste Vertragslaufzeit schafft Rechts- und Planungssicherheit für beide Seiten und schützt vor willkürlicher ordentlicher Kündigung.

Kündigung: ordentliche und außerordentliche Gründe 

Der Vertrag unterscheidet zwischen regulärem Vertragsende und außerordentlicher Kündigung. Letztere kommt nur bei schwerwiegenden Gründen in Betracht, etwa groben Vertragsverletzungen, Insolvenzen oder nachhaltigen wirtschaftlichen Problemen. Damit werden klare Rahmenbedingungen geschaffen, um die Stabilität der Systempartnerschaft zu sichern. 

Gebietsschutz und Kundenschutz: klare Marktzuordnung 

Franchiseverträge enthalten häufig Regelungen zum Gebietsschutz, die festlegen, in welchem geografischen Gebiet ein Franchisenehmer tätig ist und in dem keine weiteren Standorte des Systems eröffnet werden. Ergänzend können Regelungen zum Kundenschutz bestehen, die definieren, wie mit Kunden aus anderen Gebieten, überregionalen Anfragen oder zentral gesteuerten Kundenbeziehungen umzugehen ist. Ziel ist es, Wettbewerb innerhalb des Systems zu vermeiden und gleichzeitig eine klare, faire Marktzuordnung sicherzustellen. 

Aufklärungspflichten vor Vertragsabschluss 

Vor Vertragsunterzeichnung besteht die Pflicht, alle relevanten Informationen transparent auszutauschen. Dazu zählen wirtschaftliche Kennzahlen, Systembesonderheiten, Risiken, Chancen und sämtliche Vertragsinhalte. Ebenso muss der Franchisenehmer richtige und vollständige Angaben zu seiner wirtschaftlichen Situation machen, um spätere Konflikte zu vermeiden. 

Systemhandbücher und Administrationsmanual 

Der Vertrag verweist häufig auf ergänzende Systemunterlagen wie Administrationsmanuals oder Systemhandbücher. Diese beschreiben detaillierte Abläufe, Prozesse, Verantwortlichkeiten und Standards, die für die Umsetzung des Geschäftsmodells erforderlich sind. Sie sind integraler Bestandteil des Vertrags und regeln viele operative Details.

Gebührenmatrix als Vertragszusatz 

Zur Transparenz der wirtschaftlichen Bedingungen wird häufig eine Gebührenmatrix beigefügt. Diese listet alle relevanten Gebühren, Kostenarten und betriebswirtschaftliche Parameter auf, etwa Systemgebühren, Marketinggebühren oder Mieten. Sie ermöglicht eine klare finanzielle Orientierung und ist vertraglich bindend.

Kontrollrechte und Scheinselbstständigkeit 

Der Vertrag regelt üblicherweise Kontrollrechte des Franchisegebers bezüglich Geschäftsabläufen, Qualitätsstandards und Einhaltung des Systems. Gleichzeitig müssen diese Kontrollen so gestaltet sein, dass die unternehmerische Selbstständigkeit des Franchisenehmers nicht unterlaufen wird, um rechtliche Risiken – etwa im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit – zu vermeiden.

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Fazit

Ein Franchisevertrag definiert nicht nur Rechte und Pflichten, sondern bildet die Grundlage für eine belastbare, langfristige Partnerschaft. Wer die Inhalte versteht, kann realistisch einschätzen, welche Anforderungen bestehen, wo Gestaltungsspielräume liegen und wie die Zusammenarbeit im System funktioniert. Eine sorgfältige Prüfung ist daher ein zentraler Schritt auf dem Weg in die Franchise-Selbstständigkeit. 
Überblick:

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